Thomas Mann an Ferdinand Timpe

Zeitraum
Samstag, 9. Juli 1927
Datierung
9.7.1927
Empfänger:in
Ort

Zusammenfassung

Äußert sich zu dem Leipziger Buchhändlerprozess. Der Widerspruch, der darin liege, dass der Staat einer parlamentarisch zugelassenen Partei das Recht bestreite, ihre Ideen frei zu propagieren, sei immer wieder festzustellen und zu rügen. Es handle sich aber bei den inkriminierten Schriften um »partei- und klassengebundenen, dazu blutrünstig macht- und rachegierigen Agitationsstoff im Dienste einer politischen Heilslehre«, für deren Verkünder er nicht allzu häufig eintreten wolle. Er hoffe, dass den Angeklagten eine Strafe erspart werde, die freilich harmlos erscheinen möge im Vergleich mit dem, was die »Sänger des militanten Kommunismus zu tragen und zuzufügen bereit sind«.

Erwähnungen

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