Thomas Mann an Redaktion ›Das Tagebuch‹, Berlin

Zeitraum
Samstag, 14. Oktober 1922
Datierung
ohne Datum [vor 14.10.1922]
Empfänger:in
Ort

Zusammenfassung

Hält den Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches für antiquiert. Das Ausstoßen von Gotteslästerungen falle höchstens unter den Paragraphen des »Verübens groben Unfugs«. Gegen Karl Einsteins Drama ›Schlimme Botschaft‹ mit dem Paragraphen der Gotteslästerung vorzugehen, sollte die Behörde unterlassen.

Erwähnungen

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