Thomas Mann an Redaktion ›Das Tagebuch‹, Berlin
- Zeitraum
- Samstag, 14. Oktober 1922
- Datierung
- ohne Datum [vor 14.10.1922]
- Empfänger:in
- Ort
Zusammenfassung
Hält den Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches für antiquiert. Das Ausstoßen von Gotteslästerungen falle höchstens unter den Paragraphen des »Verübens groben Unfugs«. Gegen Karl Einsteins Drama ›Schlimme Botschaft‹ mit dem Paragraphen der Gotteslästerung vorzugehen, sollte die Behörde unterlassen.
