Thomas Mann an Bruno Frank

Zeitraum
Montag, 6. August 1928
Datierung
6.8.1928
Empfänger:in
Ort

Zusammenfassung

Sieht sich gezwungen, wegen der sich steigernden Pressehetze in Sachen Veröffentlichung unautorisierter Briefe von ihm in den ›Süddeutschen Monatsheften‹ geeignete Maßregeln zu ergreifen. Eine Broschüre mit den Artikeln um die Kürzungen der ›Betrachtungen eines Unpolitischen‹ und mit seiner Privatkorrespondenz war ohne sein Wissen hergestellt worden; ihm selbst war kein Belegexemplar zugegangen. Hat deshalb Rechtsanwalt Hans Bernstein ermächtigt, die Anhaltung der Broschüre zu erwirken. Hätte von diesem jedoch noch keine Antwort erhalten; bittet F., persönlich diesen Rechtsanwalt oder, falls er verreist sei, einen anderen aufzusuchen und ihm den Fall darzulegen. Dieser möge eine Erklärung aufsetzen, die unter Berufung auf § 11 des Pressegesetzes in den ›Münchner Neuesten Nachrichten‹ oder in anderen größeren Zeitungen zu veröffentlichen wäre. Rekapituliert noch einmal den Hergang, der mit der Bitte des Redakteurs Georg Bittner von der ›Telegramm-Zeitung‹ an ihn begann, für diese ein ständiges Literatur-Referat zu übernehmen. Nach seiner Ablehnung dieses Wunsches habe sich Professor Cossmann eingeschaltet, um die Streitigkeiten mit den ›Münchner Neuesten Nachrichten‹ und ihm zu beenden, und habe ihm seine Mitarbeit an den ›Süddeutschen Monatsheften‹ angeboten. Seine Ablehnung auch dieses Angebots sei von Berliner Blättern gebracht worden. Da er es nicht für richtig hielt, diese bestehende Tatsache zu dementieren, habe Cossmann zu dem hinterhältigen Mittel der Veröffentlichung der gesamten Korrespondenz gegriffen, bei der sich ein Brief befand, in dem er sich in salopper Weise über die »Fliegertröpfe« äußerte, was ihm natürlich die Hetze der gesamten Presse eingebracht habe [s. Brief an Paul Nikolaus Cossmann vom 6.7.1928 / Reg. 28/99].

Erwähnungen

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