Thomas Mann an Luther H. Evans
- Zeitraum
- Sonntag, 15. Juni 1947
- Datierung
- 15.6.1947
- Empfänger:in
- Ort
Zusammenfassung
Bittet um E.’s Rat und Hilfe in folgender Angelegenheit: Sein Roman ›Doktor Faustus‹, an der dreieinhalb Jahre gearbeitet habe, ist im Frühjahr beendet worden. Er kann im August/September bei seinem Verleger Bermann Fischer in Stockholm erscheinen. Die englische Übersetzung wird einige Monate in Anspruch nehmen und sie kann bei der jetzt sehr langsamen Herstellung von Büchern in den USA erst im Juni 1948 publiziert werden. Seitdem er amerikanischer Staatsbürger ist, unterliegt er dem Gesetz, nach dem ein Buch zuerst in den Vereinigten Staaten erscheinen müsse, wenn er nicht das amerikanische Copyright verlieren will, was er sich kaum leisten kann. Dieser Roman behandelt die wichtigsten Probleme unserer Zeit und erzählt gewissermaßen die Geschichte des deutschen Charakters und Schicksals. Er hat schon einige Abschnitte in europäischen Zeitschriften veröffentlicht und ein paar Kapitel vor Schweizer Auditorien gelesen. Alle diese Proben haben das größte Interesse bei den deutschen Lesern erregt, so dass er die deutsche Ausgabe nicht länger hinauszögern kann. Es könnte die Möglichkeit bestehen, dass unter den vorherrschenden Umständen, wie der abnorm langsamen Buchherstellung in den USA, die amerikanischen Behörden zu einer milden Auslegung des Copyright-Gesetzes gelangten. Bittet E., seinen Fall den betreffenden Behörden vorzutragen und eine liberale Interpretation dieses Gesetzes zu erreichen, damit er das amerikanische Copyright behalten kann. Sein Verleger würde jede Garantie geben, dass die deutsche Ausgabe nicht in den USA ausgeliefert wird.
