Thomas Mann an Alexander Moritz Frey

Zeitraum
Freitag, 1. Juli 1921
Datierung
ohne Datum [vor 31.7.1921]
Empfänger:in
Ort

Zusammenfassung

[Unter dem Titel ›Unfug im Roman‹ hatte der Pfarrer Hermann Binder, Erlaheim, in seiner Besprechung von F.s Buch ›Spuk des Alltags‹ beleidigende Äußerungen getan, gegen die F. Privatklage erhoben hatte. Das Amtsgericht München I hatte diese Klage und das Landgericht München I eine weitere Beschwerde F.s abgewiesen.] F.s Fall sei symptomatisch für die Zustände in Bayern, wo die Richter glauben, der Ordnung und dem Vaterland zu dienen, wenn sie die Beschimpfung geistiger Arbeiter dulden. F.s Anwalt habe nicht scharf genug darauf hingewiesen, dass »Unfug im Roman« und »Schundliteraten« Beleidigungen seien. Erlaubt F. von dieser Äußerung freien Gebrauch zu machen.

Erwähnungen

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